Erfahrungsbericht Flugentschädigung Thai Airways

Thai Airways InternationalIn unserem Erfahrungsbericht finden Sie Tipps, wie Sie als Fluggast Ihr Recht auf eine Flugentschädigung – in unserem Beispiel Thai Airways – einfordern können. Unsere Geschichte beginnt am Dienstag, 15. April 2014 am Flughafen München, wo wir mit unserer Thailand Reise starten wollten. Als wir am Check-In der Fluggesellschaft Thai Airways International eintrafen, waren wir über den leeren Schalter erstaunt. Keine zwei Sekunden später begrüsste uns eine Dame von Thai Airways, die keine guten Nachrichten überbrachte. „Der Flug TG925 der Thai Airways sei wegen einem Technischen Defekt ausgefallen“, meinte die Sachbearbeiterin. Wir waren zuerst einmal geschockt, denn so etwas ist uns noch nie passiert.

Man drückte uns gleich darauf ein Schreiben der Thai Airways in die Hand. Das Bestätigungsschreiben erklärte kurz, welcher Grund es für die Verschiebung gab. Am Abflugsort (Bangkok) blieb die Maschine der Thai Airways (Flug TG925) wegen einem Technischen Defekt am Boden. Ärgerlich dabei ist, dass man es bei FTI (Reiseveranstalter) und Nachbaur Reisen (Reisebüro) nicht für nötig hielt, uns zu informieren.

In Bangkok blieb die Maschine nun wegen einem Defekt am Boden. Trotz der Zeitverschiebung wäre genug Zeit gewesen, uns telefonisch zu informiernen. Gebucht haben wir die Reise – München nach Bangkok (MUC-BKK) – bereits Anfangs Januar 2014. Mit einem kurzen Aufenthalt in Bangkok ging der Flug TG2243 am 18. April weiter nach Krabi. Anschliessend fuhren wir mit dem MiniVan an den Pier, wo das Speedboot uns zum Hotel brachte. Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Erfahrungsbericht Layana Resort & Spa, Thailand“.

Mit der Übergabe des Bestätigungsschreibens teilte man uns mit, dass vor dem Terminal ein Bus warte, der uns zum Mövenpick Hotel München Airport ausserhalb des Flughafens brachte. In unserem Fall mussten wir das ganze Gepäck mitschleppen, da der Ersatzflug erst am nächsten Tag nach Bangkok startete. Von dem Ausfall waren hunderte Personen betroffen, dementsprechend teilte man die Fluggäste auf mehrere Hotels in München Nähe Airport auf.

Flugentschädigung – EU-Verordnung 261/2004
Gemäss EU-Verordnung 261/2004 die am 17.02.2005 in Kraft getreten ist, stehen dem Fluggast gewisse Rechte zu.

Die Verordnung gilt

  • für Fluggäste, die in einem EU-Mitgliedstaat einen Flug antreten oder aus einem Drittstaat einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft in ein EU-Land antreten, sofern die Fluggäste in diesem Drittstaat keine Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten haben
  • nur, wenn Sie über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen
  • nur, wenn Sie sich (ausser im Fall der Flugannullierung) zur angegebenen Zeit bzw. falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung eingefunden haben
  • nur, wenn Sie zu einem der Öffentlichkeit verfügbaren Tarif reisen

Flugentschädigung – Was ist zu beachten?

  • Vor Ort bei der Fluggesellschaft eine Bestätigung anfordern.
  • Informationsblatt „Ihr Recht als Passagier“ beim Check-In Schalter mitnehmen.
  • Heben Sie alle Dokumente im Zusammenhang mit dem ausgefallenen Flug auf (Bsp. Bordkarte, geänderte Flugnummer, zweiten Gepäckschein).
  • Quittungen von Hotels, Internet und Telefongespräche (Bsp. Abrechnung Essen) ebenfalls aufbewahren.

Flugentschädigung – Welche Entschädigungszahlung erhalte ich?
Wenn Sie unfreiwillig oder freiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurden, haben Sie das Recht auf einen Alternativflug oder eine Erstattung und eine Ausgleichsleistung, die auch per Scheck oder Überweisung oder mit Ihrer Zustimmung in Form eines Gutscheins erfolgen kann. Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke und von der Ihnen angebotenen anderweitigen Beförderung.

Bei folgenden Flugentfernungen

  • bis zu 1.500 km beträgt die Flugentschädigung EUR 250.–
  • zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäische Flüge über 1.500 beträgt die Flugentschädigung EUR 400.–
  • über 3.500 km – beträgt die Flugentschädigung EUR 600.–

Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten und die Verspätung liegt unterhalb der geregelten Zeit, erhalten Sie nur eine Entschädigung von 50%:

  • bis zu 1.500 km und nicht später als 2 Stunden Verspätung, beträgt die Flugentschädigung EUR 125.–
  • zwischen 1.500 und 3.500 km und nicht später als 3 Stunden Verspätung, beträgt die Flugentschädigung EUR 200.–
  • mehr als 3.500 km und nicht später als 4 Stunden Verspätung, beträgt die Flugentschädigung EUR 300.–

Gemäss Verordnung haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen, wenn die Beförderung durch eigenes Verschulden, aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder wegen fehlender oder unzureichender Reisedokumente verweigert wurde.

Wenn absehbar ist, dass Ihr Flug eine grosse Verspätung haben wird, haben Sie das Recht von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Dies sind Verpflegung in angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung inkl. Transferkosten und die Möglichekeit, für zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails.

Ausnahmen von der Ausgleichszahlung
Kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht, wenn die Flugverspätung durch aussergewöhnliche Umstände bedingt ist. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilitäten, Streiks, Sicherheitsrisiken oder unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.

Ablauf Flugentschädigung
Fluggesellschaft kontaktieren

  • Musterschreiben hier herunterladen und anpassen.
  • Sämtliche erhaltenen Belege kopieren.
  • Brief eingeschrieben mit den Belegen an die Fluggesellschaft senden. Die Adresse steht im Informationsschreiben oder in der erhaltenen Broschüre.

Fristen setzen
Setzen Sie Fristen, damit die Zahlung zügig bei Ihnen eintrifft. Normalerweise dauert der Vorgang zwischen 4 und 8 Wochen, bis die Ausgleichsleistung auf Ihrem Konto eintrifft.

Fazit
Trotz negativen Meinungen im Web – dass Fluggesellschaften sich vor Zahlungen drücken – muss ich Thai Airways wirklich loben. Meine Fristen die ich im Brief erwähnt habe, wurden einwandfrei eingehalten. Auch die Organisation und Betreuung vor Ort lief speditiv ab. Einzig die Transportunternehmen fand ich nicht so toll. Es waren zu wenig Transporter da, um die vielen Gäste in die Hotels zu fahren. Nebst der Entschädigung von EUR 600.– pro Person wurden auch die Hotelkosten inkl. Verpflegung, Internet und Telefonkosten von Thai Airways übernommen.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung, welche Schritte für die Flugentschädigung notwendig waren.

Samstag, 03. Mai 2014
Eingeschriebener Brief (Schweiz / Deutschland) an Thai Airways International, Frankfurt
Frist bis 19. Mai 2014

Donnerstag, 15. Mai 2014
Antwort von Thai Airways International, Unterzeichnen einer Einverständniserklärung
Eingeschriebener Brief (Schweiz / Deutschland) an Thai Airways International, Frankfurt
Frist bis 02. Juni 2014

Freitag, 30. Mai 2014
Eintreffen der Gutschrift auf ein Eurokonto

Nachgefragt
Wie sind Ihre Erfahrungen mit Flugverspätungen?

© Foto: Andy Mitchell

9 Gedanken zu „Erfahrungsbericht Flugentschädigung Thai Airways“

  1. Hallo Ivan 🙂
    Ich bin vor kurzer Zeit mit Thai-Airways von Frankfurt über Bangkok nach Phnom Penh geflogen. Mein Flug von Frankfurt aus hatte eine 2-stündige Verspätung, deren Ursache mir bisher unbekannt ist. Am Bangkok Airport verpasste ich dann den Anschlussflug nach Phnom Penh. Stattdessen bekam ich einen Ersatzflug und einen Aufenthalt im flughafeninternen Hotel um die 10-stündige Wartezeit zu überbrücken. Am Schalter von Thai Airways informierte ich mich über Entschädigungen und da hieß es nur, man müsse, diese über eine E-Mail beantragen. Ich besitze keine Bestätigung der Fluggesellschaft, habe dafür aber die Flugtickets und die ursprüngliche Buchungsbestätigung.
    Nun frage ich mich, ob es trotz dieser geringen Ressourcen sinnvoll ist, sebst eine Entschädigung anzufordern oder es über Seiten wie EUclaim oder fairplane zu versuchen. Kann ich da bitte einen Rat haben?
    Viele Grüße
    Joshua

    Antworten
    • @Joshua
      Da hattest Du wirklich Pech. Ich hätte zuerst abgeklärt, ob man für die Flugverspätung (es gibt Ausnahmen) auch eine Zahlung bekommt. Du kannst bei EUclaim prüfen (gibt auch ein Live Chat), welche Zahlung Du erhälst. Danach kannst Du entscheiden (je nach Betrag) ob Du dies selber einfordern oder eine externe Firma beauftragen möchtest.

      Antworten
  2. @Jasmin
    Vielen Dank für Deine Anfrage!

    Ich denke, es sind EUR 600.- pro Person gemeint. Im Schreiben der Thai Airways ist eine Hotline Nummer (vermutlich Frankfurt) vermerkt, wo Du nachfragen kannst.

    Sicher ist sicher 😉

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  3. Hallo 🙂
    Auch ich habe gerade ein Schreiben von Thaiair bekommen in welchem steht dass sie die Entschädigungskosten übernehmen. Im Brief steht 1200€ (da zwei Personen) nur auf diesen 3 bunten Blättern steht: Total 600€… jetzt stellt sich die Frage ob 600€ pro Person gemeint ist oder sie die 2. Reisende vergessen haben…

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  4. Hallo Ivan,
    ich habe mich bei „flight-right“ erkundigt. Nach deren Auffassung steht mir keine Entschädigung zu, weil Thai-Airways den Firmensitz nicht in Europa hat und der ausgefallene Flug innerhalb Thailands stattfand. Pech gehabt.

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  5. Hallo Ivan,
    schönen Dank für Deine Tipps. Ich weiß noch nicht so genau, was ich weiter machen werde. Einerseits finde ich, dass uns eine Entschädigung zusteht – andererseits bin ich mir nicht sicher, ob sich der damit verbundene Aufwand lohnt und wir wirklich Erfolg haben könnten. Ich melde mich, wenn es etwas neues gibt.
    Ich denke, ich werde mich zunächst mal beraten lassen – wie Du geschrieben hast.

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  6. Hallo,
    Ich habe vor kurzem ebenfalls bei Thai-Airways einen Antrag auf Flugentschädigung gestellt – dieser ist aber abgelehnt worden. Vielleicht kann mir ja jemand Auskunft geben, ob ich im recht bin oder Thai-Airways.

    Der Sachverhalt ist folgender:
    Ich habe zusammen mit meiner Frau über ein Reisebüro einen Flug von Frankfurt nach Chiang Mai gebucht – hin und zurück – mit Umsteigen natürlich in Bangkok. Auf dem Rückweg ist das Flugzeug von Chiang Mai nach Bangkok wegen eines technischen Defektes ausgefallen, so dass wir den Flug von Bangkok nach Frankfurt nicht bekommen konnten. Wir haben dann – wie die anderen Fluggäste auch – mehrere Stunden auf dem Flughafen in Chiang Mai zugebracht. Um cirka 21.00 Uhr sollte der Flug eigentlich losgehen – bis 4.00 Uhr morgens hat es dann gedauert, bis wir nach langem hin und her eine Umbuchung vornehmen konnten und von der Fluggesellschaft für einige Stunden in ein Hotel gebracht wurden. Nach 2-3 Stunden Schlaf ging es von Chiang Mai nach Bangkok und dann nach Frankfurt, wo wir schließlich mit einer Verspätung von über 11 Stunden ankamen.

    Ich habe dann Thai-Airways angeschrieben und eine Entschädigung verlangt. Diese ist in einem Schreiben, das wenige Tage später bei mir eintraf, abgelehnt worden. In der Begründung wird argumentiert, Thai-Airways wäre den „Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbestimmungen, gemäß der international geltenden Bestimmungen, in vollem Umfang nachgekommen“ (weil sie eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug vorgenommen haben und uns auf ihre Kosten in einem Hotel untergebracht haben). Weiter heißt es: „Der reklamierte Flug beginnt in Chiang Mai und wird weder von einer europäischen Fluglinie noch von Europa aus durchgeführt. Somit greift die EU-Verordnung 261/2004 nicht und eine Entschädigung für die verspätete Ankunft am Zielort können wir daher nicht anbieten“.

    Wenn die Verordnung nur für europäische Fluglinien gilt, dann müßte Thai-Airways ja grundsätzlich nie eine Entschädigung zahlen – im oben geschilderten Fall haben sie ja wohl gezahlt. Das ist die erste Frage, die sich mir stellt: Fällt Thai-Airways unter die Verordnung oder nicht?

    Das zweite Argument: der reklamierte Flug hätte ja gar nicht in Europa, sondern in Thailand (in Chiang Mai) begonnen, würde ja praktisch darauf hinauslaufen, dass man nur bei Ausfällen/Verspätungen beim Hinflug – wenn es ins nicht-europäische Ausland geht – eine Entschädigung erhalten würde und nicht auch beim Rückflug. Das kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine solche Regelung gibt – aber vielleicht irre ich mich ja. Man kann meiner Meinung nach auch nicht sagen: der Flug von Chiang Mai nach Bangkok ist völlig separat zu betrachten. Ich habe ja nicht einen Flug mit Thai-Airways von Frankfurt nach Bangkok gebucht und dann noch mal – völlig unabhängig davon – einen Inlandsflug von Bangkok nach Chiang Mai (und zurück). Ich habe vielmehr einen Flug für meine Frau und mich von Frankfurt nach Chiang Mai über Bangkok hin und zurück gebucht und denke, dass Thai-Airways für den gesamten Flug haften muß.

    Es wäre schön, wenn mir jemand eine kompetente Auskunft geben könnte …

    U.Fischer

    Antworten
    • @Ulrich Fischer
      Vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht. Dein geschilderter Fall ist sehr ärgerlich, wenn man fast einen halben Tag zu spät am Ankunftsort eintrifft. Ich kann mich nur auf die obigen Kenntnisse stützen.

      Hier gibt es einen Rechner („So gehen Sie vor“), wo Du die Ansprüche prüfen kannst. Je nach dem, ob Thai Airways einen Sitz in der EU hat, könnte sie mit Ausgleichszahlung davon kommen. Du kannst Dich auch von den Fluggasthelfer-Portalen EUClaim, Flightright, Refund.me und Fairplane beraten lassen. Prüfe dort mit der Flugnummer und Datum, ob eventuell ein Zahlung erfolgt oder nicht.

      Wäre schön, wenn Du hier noch einmal antworten würdest, ob Du die Kosten zurück erstattet bekommst.

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