Autobahnvignette Schweiz 2014

Autobahnvignette 2014Die Autobahnvignette Schweiz 2014 ist bereits jetzt schon im Postshop erhältlich. Wer die Schweizer Autobahnvignette jetzt vorbestellt, erhält Sie portofrei am 02. Dezember 2013. Gültig ist die Autobahnvignette 2014 bereits vom 01. Dezember 2013, sie muss aber spätestens am 01. Februar 2014 aufgeklebt sein. Die alte 2013 Vignette verliert seine Gültigkeit am 31. Januar 2014. Wie in den vergangenen Jahren ist der Preis für die Schweizer Autobahnvignette CHF 40.–. Im Jahr 1984 hat das Volk beschlossen, eine befristete Vignette für CHF 30.– auf Autobahnen einzuführen. Im Jahr 1985 wurde sie eingeführt und 1994 in der Verfassung verankert. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Bund die Einnahmen für den Strassenverkehr einsetzen muss. In die Kassen der Kantone fliessen 10 Prozent. Ab 1995 erlebte die Vignette zum ersten einen Aufschlag von CHF 10.–, der Preis von CHF 40.– blieb bis heute unverändert. Schweizer Stimmbürger entscheiden am 24. November 2013, ob die Autobahnvignette künftig CHF 100.– kosten soll. Mit dem zusätzlichen Geld will der Bund den sogenannten neuen Netzbeschluss des Parlaments finanzieren.

Autobahnvignette kaufen
Schweiz
In der Schweiz können Sie die Vignette bei Poststellen, Tankstellen, Garagen und Geschäftsstellen des TCS sowie bei den Strassenverkehrsämtern kaufen.

Bestellen Sie Online die Autobahnvignette Schweiz 2014 für CHF 40.– kostenlos zu Ihnen nach Hause. Den Link zum Postshop finden Sie hier (Lieferbar in die Schweiz und Liechtenstein).

Ausland
Für die im Ausland verkauften Vignetten wird ein Verkaufspreis in Fremdwährung festgelegt. In den Euro-Ländern beträgt dieser momentan EUR 33.–. Im Ausland erhalten Sie die Vignette bei den meisten Automobilclubs, in Grenznähe zur Schweiz auch bei Autobahntankstellen sowie Kiosken oder Trafiken (Österreich). Zudem kann die Vignette bei diversen offiziellen Vertriebspartnern im Internet (Onlineshop) gekauft werden. Wir raten davon ab, die Vignette im Internet bei anderen als den offiziellen Vertriebspartnern oder über Auktionsplattformen zu erwerben. Eine Übersicht der Verkaufsstellen im Ausland finden Sie hier.

An der Schweizer Grenze verkaufen alle besetzten Zollämter die Vignette. Sie können sie dort auch in Fremdwährung (EUR, GBP, USD; nur Noten) und mit den gängigsten Kredit-/Debitkarten bezahlen. Das Rückgeld wird in Schweizerfranken ausbezahlt.

Autobahnvignette anbringen
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Vignette am Fahrzeug wie folgt direkt anzukleben:

  • bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel). Sie muss von aussen in jedem Fall gut sichtbar sein.
  • bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

Beim Anbringen der Autobahnvignette ist zu beachten, dass sie direkt auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss; lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet. Bei unsachgemässer Behandlung, Zerstörung oder Verlust besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

Rücknahme/Rückerstattung und Austausch
Kaufen Sie keine Vignetten auf Vorrat. Zuviel gekaufte und nicht verwendete Vignetten können nicht zurückgenommen werden. Auch bei unsachgemässer Behandlung, Zerstörung oder Verlust der Vignette besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

Die Zollstellen ersetzen die Vignetten in folgenden Fällen kostenlos:

  • im Falle eines offensichtlichen Fehldruckes.
  • im Falle des Austauschs der Windschutzscheibe (Steinschlag) bei ausländischen Fahrzeugen. Dazu müssen Sie der Zollstelle die alte Vignette (oder die Reste davon) und die Austauschrechnung der Windschutzscheibe vorlegen. Bei Schweizer Fahrzeugen wird der Ersatz durch die Versicherung organisiert.

Bussen Autobahnvignette Schweiz
Wer ohne Vignette die Autobahnen benutzt, wird mit einer Busse von CHF 200.– bestraft. Gleiches gilt bei missbräuchlicher Verwendung der Vignette (nicht korrekt oder am falschen Ort angeklebt). Zusätzlich muss eine Vignette gekauft werden und korrekt am Fahrzeug angebracht werden. Das Fälschen oder Verwenden gefälschter Vignetten führt zu einer Anzeige bei der Bundesanwaltschaft. Ebenfalls gebüsst wird, wer die Vignette mehrfach an weiteren Fahrzeugen verwendet.

Preise Vignette Schweiz 2014
Eine Vignette braucht es für Motorfahrzeuge und Anhänger bis je 3.5 Tonnen Gesamtgewicht (z.B. PKW, Wohnwagen, Motorräder usw.) sowie Motorfahrzeuge und Anhänger über je 3.5 Tonnen Gesamtgewicht, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Die Preise für die Schweizer Vignette 2014 betragen für ein Jahr CHF 40.– bzw. im Ausland EUR 33.–. Die Farbe ist neu rot metallic. Gültig ist die Vignette 14 Monate, vom 1. Dezember 2013 bis zum 31. Januar 2015.

© Foto: Ivan Graf

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