Die elektronische Vignette kann ab dem 1. August 2023 über die Webseite E-Vignette.ch bezogen werden. Da die E-Vignette an das Kontrollschild gebunden ist und digital registriert wird, bietet sie Fahrzeughaltern etwas Flexibilität. Sie kann jederzeit und von überall aus gekauft werden und Fahrzeughalterinnen und -halter mit Wechselschildern können nur noch eine E-Vignette für das Wechselschild kaufen, anstatt für jedes Fahrzeug eine eigene Klebevignette. Betrieben wird die Webseite vom Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und ermöglicht einen schnellen und effizienten Erwerb einer oder mehrerer E-Vignetten für Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen.
Die E-Vignette bzw. Autobahnvignette 2025 ist ab dem 1. Dezember 2024 verfügbar. Wer vorher eine E-Vignette kauft, erwirbt die E-Vignette 2024.
Funktionen E-Vignette Schweiz
- Im Portal gibt es die Möglichkeit (beispielweise vor dem Kauf einer E-Vignette) zu überprüfen, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein spezifisches Kontrollschild erworben wurde. Dies könnte beispielsweise bei einem Leihfahrzeug nützlich sein. Unter Angabe des Zulassungslandes sowie dem Kontrollschild wird dann überprüft, ob eine gültige E-Vignette besteht.
Achtung: Diese Abfrage kann nur auf E-Vignetten zugreifen, welche beim Kauf als „öffentlich einsehbar“ deklariert wurden. Damit Dritte, wie z.B. Personen mit denen Sie ein Fahrzeug teilen, überprüfen können, ob für ein Kontrollschild bereits eine E-Vignette vorhanden ist, wird empfohlen, bei der Registrierung „Öffentlich einsehbar“ anzuwählen. - Die erworbenen Tickets werden im Portal unter dem Icon „Tickets“ gespeichert. Diese Funktion steht dem Benutzer nur zur Verfügung, wenn dieser sich über das E-Portal des BAZG angemeldet hat oder der Cache des benutzten Endgerätes seit dem Kauf nicht gelöscht wurde.
- Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse beim Zahlungsprozess wird Ihnen der Zahlungsnachweis zusätzlich elektronisch zugestellt.
- Es besteht die Möglichkeit, im Portal für eine gültige E-Vignette einen Kontrollschildwechsel durchzuführen. Dieser Kontrollschildwechsel ist unter Angabe des neuen Kontrollschildes, der Begründung des Kontrollschildwechsels sowie einer Bestätigung, dass das Fahrzeug sowie die Halterin / der Halter vor und nach dem Kontrollschildwechsel identisch sind, möglich.
Weitere Informationen E-Vignette
- Die E-Vignette kann nicht automatisch jährlich verlängert werden.
- Die Gültigkeitsdauer für Klebevignetten und E-Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Während dieser Gültigkeitsdauer ist die E-Vignette nach dem Kauf sofort gültig. Im Gegensatz zur EU sichert die Gesetzgebung der Schweiz dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben.
- Für die Klebevignette wie auch für die E-Vignette gibt es keine Rückerstattung. Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden und wenn dieses abgegeben wird, kann keine anteilsmässige Entschädigung geltend gemacht werden.
- Ein Tausch/Wechsel von der aktuellen Klebevignette zur E-Vignette ist weder möglich noch notwendig. Die Vignette 2025 wird (als Klebevignette oder E-Vignette) ab dem 1. Dezember 2024 verfügbar sein. Der Wechsel ist nur bei einer beschädigten Windschutzscheibe möglich.
- Die eingegebenen Daten werden auf einem Server in der Schweiz gespeichert. Bei der E-Vignette haben Sie die Möglichkeit, anonym zu bleiben und lediglich das Kontrollschild und das Herkunftsland anzugeben. Diese Daten werden ausschliesslich für den Kauf der E-Vignette und zu Kontrollzwecken benötigt. Es findet kein Tracking von Fahrzeugen jeglicher Art statt, und es gibt keine Überwachung mittels GPS. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Für zusätzliche Funktionen können auch E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Adresse usw. erfasst werden.
E-Vignette bestellen
Der Käufer kann schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds die E-Vignette entweder per Kreditkarte oder TWINT bezahlen. Die erhobenen Daten werden in der Schweiz gespeichert. Die Gültigkeit der E-Vignette beginnt mit dem erfolgreichen Kauf und unterscheidet sich in Sachen Gültigkeitsdauer nicht von der Klebevignette (1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres).
Gültigkeitsdauer E-Vignette
Bei beiden Arten (E-Vignette und Klebevignette) beträgt die Gültigkeitsdauer 14 Monate (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres.
Preise E-Vignette
Eine E-Vignette braucht es für Motorfahrzeuge und Anhänger bis je 3.5 Tonnen Gesamtgewicht (z.B. PKW, Wohnwagen, Motorräder usw.) sowie Motorfahrzeuge und Anhänger über je 3.5 Tonnen Gesamtgewicht, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Die Preise für die Schweizer E-Vignette für ein Jahr CHF 40.– bzw. im Ausland EUR 42.–.
Ich habe eine e-Vignette als Klebeetikette geschenkt bekommen. Leider finde ich nirgends , wie ich diese mit meinem Nummernschild verknüpfen kann. Geht das tatsächlich nur, wenn ich eine Vignette im e-Shop kaufe?
Hmm, ich werde nicht ganz schlau aus Deinem Kommentar. Entweder gibt es eine E-Vignette in Digitaler Form oder eine Klebevignette, die geklebt werden muss.
Die Digitale Vignette kann man auch verschenken. Sie ist dann, wie Du erwähnt hast, an das Nummernschild gebunden.
Falls Du kein Wechselschild hast, kannst Du die geschenkte Vignette nochmals auf Dein Auto kleben. Wenn Du ein Wechselschild hast ist es günstiger, wenn Du die Klebevignette z.B. bei Ricardo verkaufst und anschliessend die E-Vignette erwirbst.
Im Zeitalter der Digitalisierung sollte es machbar sein, dass die E-Vignette automatisch verlängert werden kann, ohne jedes Jahr alle Daten erneut eingeben zu müssen!
Hallo Jordan
Ich bin auch Deiner Meinung, dass man eine automatische Verlängerung der E-Vignette für den Launch hätte einplanen sollen. Als die Österreichische E-Vignette eingeführte wurde, war die automatische Verlängerung auch nicht dabei. Das Feature wurde erst 1-2 Jahre später eingeführt.