Ab 1. Januar 2014 wird das Fahren mit Licht in der Schweiz während dem Tag obligatorisch. Das neue Lichtobligatorium verpflichtet Motorfahrzeuge wie Personenwagen (PKW), Lieferwagen, Busse und Lastwagen sowie motorisierte Zweiräder, das Tagfahrlicht oder Abblendlicht einzuschalten. Mofas, Fahrräder, E-Bikes, Landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie alle vor 1970 in Verkehr gesetzte Fahrzeuge sind vom Lichtobligatorium ausgenommen. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet ist, dürfen Sie mit konventionellen Abblendlicht fahren. Entweder wird das Abblendlicht automatisch beim Anfahren eingeschaltet oder Sie schalten es manuell ein. Es können bei einem Fahrzeug Tagfahrleuchten nachgerüstet werden, diese leuchten bei eingeschaltetem Motor und ausgeschaltetem Fern- oder Abblendlicht. Ein Nachrüstset kostet ohne Montage zwischen CHF 100.– und CHF 500.–. Der Einbau sollte vorzugsweise durch eine Fachperson ausgeführt werden, da die gesetzlichen Vorschriften betreffend elektrische Schaltung und Einbauposition einzuhalten sind.