Tagfahrlicht Schweiz 2014

Tagfahrlicht Schweiz 2014Ab 1. Januar 2014 wird das Fahren mit Licht in der Schweiz während dem Tag obligatorisch. Das neue Lichtobligatorium verpflichtet Motorfahrzeuge wie Personenwagen (PKW), Lieferwagen, Busse und Lastwagen sowie motorisierte Zweiräder, das Tagfahrlicht oder Abblendlicht einzuschalten. Mofas, Fahrräder, E-Bikes, Landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie alle vor 1970 in Verkehr gesetzte Fahrzeuge sind vom Lichtobligatorium ausgenommen. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet ist, dürfen Sie mit konventionellen Abblendlicht fahren. Entweder wird das Abblendlicht automatisch beim Anfahren eingeschaltet oder Sie schalten es manuell ein. Es können bei einem Fahrzeug Tagfahrleuchten nachgerüstet werden, diese leuchten bei eingeschaltetem Motor und ausgeschaltetem Fern- oder Abblendlicht. Ein Nachrüstset kostet ohne Montage zwischen CHF 100.– und CHF 500.–. Der Einbau sollte vorzugsweise durch eine Fachperson ausgeführt werden, da die gesetzlichen Vorschriften betreffend elektrische Schaltung und Einbauposition einzuhalten sind.

Busse ohne Tagfahrlicht
Gesetzlich ist unter anderem das Homologationszeichen „ECE-R 87“ vorgeschrieben, auf das Sie beim Kauf im Handel sowie im Internet achten müssen. Wer das Lichtobligatorium missachtet, dem droht eine Busse von CHF 40.-.

Weiterhin bleibt in Tunneln, bei Dämmerung oder schlechten Wetterbedingungen das Einschalten des Abblendlichts obligatorisch. Die Beleuchtung durch Tagfahrleuchten ist in diesen Fällen nicht ausreichend, weil sie zu schwach ausgelegt sind. Ausserdem sind Tagfahrleuchten nur vorne angebracht, hinten bleiben die Rück- oder die Nummernschildbeleuchtung dunkel.

Benzin sparen mit Tagfahrlichter
Während dem Fahren mit Abblendlicht ist mit einer Verbrauchszunahme von rund 2% zu rechnen. Bei aktiviertem Abblendlicht leuchten auch die Stand- und Rücklichter sowie die Nummernschild- und Instrumentenbeleuchtung. Zusätzlich werden je nach Fahrzeugtyp auch im Innenraum weitere Leuchten aktiviert. So wird von einer Gesamtleistung von 140 bis 200 Watt ausgegangen. Vorprogrammiert ist das häufigere wechseln der Lampen. Einsparen kann man den Mehrverbrauch durch eine ökologische Fahrweise (EcoDrive).

Handelsübliche Tagfahrleuchten kommen mit einer Leistung von 10 bis 20 Watt aus, was somit einem vernachlässigbaren Mehrverbrauch von rund 0.2% entspricht.

Tagfahrleuchten zum Nachrüsten
Ab 2014 muss auch am Tag mit Licht gefahren werden. Wer kein standardmässiges Tagfahrlicht hat, kann nachrüsten. Der TCS hat 8 Nachrüst-Systeme getestet.

Broschüren TCS
TCS – Nachrüst-Tagfahrlichter
TCS – Tagfahrlicht fahren mit Licht am Tag
TCS – Vorschriften Tagfahrlichter
TCS – Tagfahrlichter Fahrzeugliste

Nebst dem Tagfahrlicht muss die Autobahnvignette Schweiz ab dem 1. Februar 2014 aufgeklebt sein. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie im Artikel Autobahnvignette Schweiz 2014

Quelle: TCS.ch, © Foto: Ivan Graf

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